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   VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12   

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VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12 (https://dejure.org/2015,34395)
VG Bremen, Entscheidung vom 08.05.2015 - 2 K 619/12 (https://dejure.org/2015,34395)
VG Bremen, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 2 K 619/12 (https://dejure.org/2015,34395)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Insoweit kann auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 16. Juli 2012, Az. 1 BvR 2983/10 (in juris), Bezug genommen werden.

    Danach verletzen die Vorschriften der §§ 10 Abs. 1, Abs. 3 BetrAVG nicht Art. 12 Abs. 1 GG und verstoßen auch nicht gegen die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete wirtschaftliche Handlungsfreiheit und sind zudem mit den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, B. v. 16.07.2012, 1 BvR 2983/10, juris, Rdnr. 15 ff., 20 ff., 41 ff.).

    Der Gesetzgeber hat in zulässigem Umfang von seiner Befugnis zur Typisierung Gebrauch gemacht, indem er das Ausmaß der Heranziehung zu Beiträgen vom jeweils gewählten Durchführungsweg abhängig gemacht und am abstrakten Insolvenzrisiko ausgerichtet hat, ohne auf das konkrete Insolvenzrisiko des jeweiligen Arbeitgebers abzustellen (BVerfG, B. v. 16.07.2012, 1 BvR 2983/10, a.a.O. Rdnr. 50).

    Dies ergibt sich bereits aus der geringen Höhe des Beitragssatzes (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.07.2012, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 25.08.2010, a. a.O.).

    Dass es dabei - innerhalb gewisser Grenzen - zu einer Umverteilung von Haftungsrisiken kommen kann, ist dem Wesen der Solidargemeinschaft geschuldet und wird auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gebilligt (BVerfG, B.v. 16.7.2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rdnr. 52).

    Dem Bereich der sozialen Sicherung ist systemimmanent, dass die Leistungen des Trägers nicht immer in einem entsprechenden Verhältnis zu den Leistungen stehen, die die Beitragspflichtigen erbringen (vgl. insbesondere BVerfG, B. v. 16.7.2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rdnr. 39).

  • BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 27.12

    Altersversorgung; Äquivalenzprinzip; Anwartschaft; Ausgleichsfonds; Beitrag;

    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Die Mitteilungspflichten der Arbeitgeber werden durch gesetzliche Nachweispflichten ergänzt, die ebenso wie flankierende Mitteilungs und Auskunftspflichten Dritter und der Finanzämter nach § 11 Abs. 6 und 8 BetrAVG eine Überprüfung der Angaben der Beitragspflichtigen erlauben, mit Verwaltungsakten durchzusetzen und zudem bußgeldbewehrt sind (§ 11 Abs. 2, § 12 BetrAVG; vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27/12 - juris Rdnr. 35 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.11.1994 - 1 C 22.92 - BVerwGE 97, 117 ).

    Die einmalige Überschreitung eines einstelligen Promillebereichs bei den Beiträgen für das Kalenderjahr 2009 bedeutet noch keinen Verstoß gegen Art. 12 oder Art. 14 GG, da die beitragspflichtigen Arbeitgeber, zu denen die Klägerin im Jahr 2009 noch gar nicht zählte, dadurch weder unmittelbar noch mittelbar übermäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend im Sinne erdrosselnder Wirkung beeinträchtigt wurden (OVG NRW, B. v. 19.07.2012 - 12 A 1483/11 - juris Rdnr. 12; BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27.12 - juris, Rdnr. 14).

    Die Besserstellung der Pensionsfonds durch die Reduzierung ihrer Beitragsbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 4 BetrAVG ist durch das geringere abstrakte Insolvenzrisiko sachlich gerechtfertigt und nicht verfassungswidrig, insbesondere nicht gleichheitswidrig (BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27/12 - in juris Rdnr. 29; vorhergehend bereits OVG Koblenz, Urt. v. 18.05.2012 - 7 A 11241/11.OVG - in juris).

    Art. 102, 106 AEUV (BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27/12 - in juris, Rdn. 38 ff.).

    der betrieblichen Altersvorsorge beruht auf dem Grundsatz der Solidarität und entspricht zwingenden Gründen des Gemeinwohls, so dass jedenfalls die Bereichsausnahme nach Art. 106 Abs. 2 AEUV eingreift (BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27/12 - in juris Rdnr. 43).

  • VG München, 13.02.2014 - M 17 K 12.2643
    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Hätte der Gesetzgeber eine abweichende Spezialregelung zur Beitragsbemessung beabsichtigt, wäre es zudem systemfremd, diese in § 171 d SGB V zu verorten, der ausweislich der Überschrift lediglich eine Haftungsregelung beinhaltet (VG München, Urt. v. 13.02.2014 - M 17 K 12.2643 - Urteilsabdruck - von der Beklagten im Verfahren vorgelegt - Seite 22 m.w.N.).

    Die in den Gesetzesmaterialien angesprochene entsprechend verringerte Beitragspflicht stellt lediglich einen Rechtsreflex dar (Anschluss an VG München, Urt. v. 13.02.2014 - M 17 K 12.2643 - S. 22 des Urteilsabdrucks).

    Schließlich würde die von der Klägerin vorgeschlagene Berechnungsweise mit abweichendem Teilwertbeginn 2010 die Segmentierung des Versorgungsanspruchs in zwei separate Einzelansprüche bewirken, die außer Acht ließe, dass der Versorgungsanspruch trotz Zuständigkeit zweier Träger in der Insolvenzsicherung einen einheitlichen Primäranspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber darstellt (VG München, Urt. v. 13.02.2014 - M 17 K 12.2643 - Urteilsabdruck - von der Beklagten im Verfahren vorgelegt - Seite 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2012 - 12 A 1483/11

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids nach BetrAVG bei einer Steigerung des

    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Die einmalige Überschreitung eines einstelligen Promillebereichs bei den Beiträgen für das Kalenderjahr 2009 bedeutet noch keinen Verstoß gegen Art. 12 oder Art. 14 GG, da die beitragspflichtigen Arbeitgeber, zu denen die Klägerin im Jahr 2009 noch gar nicht zählte, dadurch weder unmittelbar noch mittelbar übermäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend im Sinne erdrosselnder Wirkung beeinträchtigt wurden (OVG NRW, B. v. 19.07.2012 - 12 A 1483/11 - juris Rdnr. 12; BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27.12 - juris, Rdnr. 14).

    Dass diese Beiträge außer Verhältnis zu den sonstigen Einnahmen und Ausgaben der Klägerin stünden oder von ihr nicht ohne Beeinträchtigung des weiteren Geschäftsbetriebes aufgebracht werden könnten (vgl. OVG NRW, B. v. 19.07.2012 - 12 A 1483/11 - juris Rdnr. 16), ist nicht vorgetragen oder ersichtlich.

  • VG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 2 K 2869/12

    Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Das in § 6 a Abs. 3 EStG normierte Teilwertprinzip stellt nämlich ein Gleichverteilungsprinzip dar (VG Frankfurt, Urt. v. 25.06.2014 - 2 K 2869/12.F. - juris Rdnr. 21).

    Gleiches gilt für die von der Klägerin als "modifizierte Teilwertberechnung" bezeichnete Methode bei der ausdrücklich ein so bezeichneter fiktiver Dienstzeitbeginn zum 01.01.2010 zugrunde gelegt werden soll (VG Frankfurt, Urt. v. 25.06.2014 - 2 K 2869/12.F - juris, Rdnr. 21 mit Verweis auf das (vom Beklagten vorgelegte) Urteil des VG Gelsenkirchen v. 10.12.2013 - 12 K 2277/12 -, juris).

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Die Mitteilungspflichten der Arbeitgeber werden durch gesetzliche Nachweispflichten ergänzt, die ebenso wie flankierende Mitteilungs und Auskunftspflichten Dritter und der Finanzämter nach § 11 Abs. 6 und 8 BetrAVG eine Überprüfung der Angaben der Beitragspflichtigen erlauben, mit Verwaltungsakten durchzusetzen und zudem bußgeldbewehrt sind (§ 11 Abs. 2, § 12 BetrAVG; vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27/12 - juris Rdnr. 35 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.11.1994 - 1 C 22.92 - BVerwGE 97, 117 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2012 - 7 A 11241/11

    Betriebliche Altersversorgung; Finanzierungssystem zur Insolvenzsicherung;

    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Die Besserstellung der Pensionsfonds durch die Reduzierung ihrer Beitragsbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 4 BetrAVG ist durch das geringere abstrakte Insolvenzrisiko sachlich gerechtfertigt und nicht verfassungswidrig, insbesondere nicht gleichheitswidrig (BVerwG, Urt. v. 12.03.2014 - 8 C 27/12 - in juris Rdnr. 29; vorhergehend bereits OVG Koblenz, Urt. v. 18.05.2012 - 7 A 11241/11.OVG - in juris).
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 12 K 2277/12

    Insolvenzsicherung; Beitrag; Ortskrankenkasse; Teilwertberechnung

    Auszug aus VG Bremen, 08.05.2015 - 2 K 619/12
    Gleiches gilt für die von der Klägerin als "modifizierte Teilwertberechnung" bezeichnete Methode bei der ausdrücklich ein so bezeichneter fiktiver Dienstzeitbeginn zum 01.01.2010 zugrunde gelegt werden soll (VG Frankfurt, Urt. v. 25.06.2014 - 2 K 2869/12.F - juris, Rdnr. 21 mit Verweis auf das (vom Beklagten vorgelegte) Urteil des VG Gelsenkirchen v. 10.12.2013 - 12 K 2277/12 -, juris).
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